Gemäß der Garantie für verborgene Sachmängel wie definiert in Paragraph 1641 ff. des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches, ist ANNIKIDS nur zum kostenfreien Ersatz der mangelhaften Ware verpflichtet, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung erheben könne.
ANNIKIDS garantiert seine Produkte gegen verborgene Sachmängel im Rahmen des Gesetzes, der Gepflogenheiten, der Rechtsprechung und unter folgenden Bedingungen:
Unsere Garantie erstreckt sich nur auf Produkte, die ordnungsgemäß ins Eigentum des Käufers übergegangen sind.
Sie ist ausgeschlossen, wenn die Produkte in nicht vorhergesehenen Nutzungsbedingungen und für nicht vorhergesehene Leistungen verwendet wurden, bei Nachlässigkeit, schlechter Behandlung oder unsachgemäßer Anwendung.
Unsere Garantie erlischt automatisch, wenn der Käufer uns nicht binnen einer Frist von 20 Respekttagen ab der Entdeckung dieses Sachmangels vom behaupteten Sachmangel benachrichtigt hat.
Das Datum der Entdeckung des Sachmangels muss vom Kunden nachgewiesen werden.
Der Gewährleistungsanspruch muss kurz nach der Entdeckung des Sachmangels erhoben werden.
Wir erachten Produkte spätestens 5 Tage nach Erhalt der Lieferung als „gebraucht“.
Sämtliche Kosten und Risiken in Zusammenhang mit der Rücksendung des mangelhaften Produkts sind vom Verbraucher zu tragen, der verpflichtet ist, sein Produkt mit dem Garantieschein einzuschicken.
ANNIKIDS lehnt jede Haftung für eventuelle schädliche Konsequenzen eines verborgenen Sachmangels ab, da ANNIKIDS gemäß Gesetz Nr. 98-389 vom 19. Mai 1988 über die Haftung bei fehlerhaften Produkten nicht als Hersteller der über die Website verkauften Produkte gilt. |